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Darlehen für Beamte und Akademiker


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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Beamtenkredit



Frage 01 - Zweckbindung des Darlehens! [mehr...]
Frage 02 - Darlehenshöhen! [mehr...]
Frage 03 - Vorzeitige Tildung! [mehr...]
Frage 04 - Verbindlichkeit der Kreditanfrage! [mehr...]
Frage 05 - Vorzeitige Rückzahlung! [mehr...]
Frage 06 - Gehaltsabtretung! [mehr...]
Frage 07 - Vorzeitiger Todesfall! [mehr...]
Frage 08 - Zinsentwicklung! [mehr...]
Frage 09 - Gewinnanteile! [mehr...]
Frage 10 - Steuerliche Absetzbarkeit! [mehr...]
Frage 11 - Bezugsrechtsänderung! [mehr...]



 
Thema 1



Zweckbindung des Darlehen!

Eine Zweckgebundenheit besteht nur insofern, daß bereits bestehende Ratenkredite durch ein Beamtendarlehen abgelöst werden müssen. Dies geschieht durch ein Ablöseschreiben, kurz vor Auszahlung, mit dem aktuellen Rückzahlungsbetrag. Die noch bestehende Kredit-/Restkreditsumme wird dann direkt vom Darlehensgeber abgelöst und nur der darüber hinausgehende Darlehensbetrag auf das Konto des Darlehensnehmers überwiesen. Eine Zweckgebundenheit der Restsumme/Darlehenssumme besteht nicht.





 
Thema 2


Darlehenshöhen!

Bei einem Beamtendarlehen sind Kredite bis zu einer Maximalhöhe von 100.000€ möglich, was weit über den üblichen Kreditsummen für marktübliche Ratenkredite liegt. Dies ist abhängig von der Besoldungsgruppe. Beamte können hier die Vorteile der vorhandenen Arbeitsplatzsicherheit, verbunden mit einer möglichen Gehaltsabtretung nutzen.





 
Thema 3


Vorzeitige Tilgung!

Das Darlehen kann während der Vertragslaufzeit jederzeit das Darlehen komplett zurückgezahlt oder der Darlehensbetrag durch Teiltilgungen reduziert werden. Der dann aktuelle Zinsaufwand sinkt aufgrund der erfolgten Teiltilgung entsprechend der geleisteten Zahlung. Es reduziert sich somit der Zinsanteil am monatlichen Gesamtaufwand. Der Beitrag für die abgeschlossene Lebensversicherung bleibt ebenso gleich wie die eigentliche Versicherungssumme. Die Restauszahlung aus der Ablaufleistung der Lebensversicherung erhöht sich gleichzeitig um die erfolgte außerordentliche Teiltiltungssumme. Die Mindesthöhe für eine Teiltilgung beträgt 2.500 EUR. Eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Gebühr fällt hierbei nicht an.





 
Thema 4


Verbindlichkeit der Kreditanfrage!

Der Kreditgeber prüft die erhaltenen Angaben und kann bei negativer Bonität den Antrag auch ablehnen. Auch der Antragsteller ist nicht verpflichtet eine Kreditanfrage, welche schon positiv beschieden wurde, anzunehmen. Wie bei jedem Rechtsgeschäft besteht die Möglichkeit, binnen einer festgelegten Frist den bewilligten Kredit nicht in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung muss dem Anbieter mitgeteilt werden; sie bedarf keiner näheren Begründung.





 
Thema 5


Vorzeitige Rückzahlung!

Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehen ist jederzeit möglich. Die dann noch fortbestehende Lebensversicherung kann dann fortgeführt, beitragsfrei gestellt oder gekündigt werden.

Bei der Fortführung der Lebensversicherung wird dem Versicherungsnehmer (VN) nach Ende der Vertragslaufzeit die gesamte Ablaufleistung einschl. der zusätzlichen Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Der Versicherungsnehmer zahlt bei einer erfolgten Beitragsfreistellung keine weiteren Beiträge mehr. Auch hier wird dem Versicherungsnehmer (VN) nach Ende der Vertragslaufzeit die Ablaufleistung einschl. der zusätzlichen Gewinnbeteiligung ausgezahlt. Wird die bestehende Lebensversicherung gekündigt endet der Lebensversicherungsvertrag sofort und der Rückkaufwert wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.





 
Thema 6


Gehaltsabtretung!

Die Absicherung des Kreditgebers erfolgt durch eine Gehaltsabtretung. Diese Abtretung wird abder nur wirksam wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es gibt, je nach Anbieter, eine direkte oder gar keine Information an den Arbeitgeber über die erfolgte Gehaltsabtretung.





 
Thema 7


Vorzeitiger Todesfall!

Da das Beamtendarlehen über eine Lebensversicherung gesichert ist wird die Darlehensrestsumme insgesamt bei einem eintretenden vorzeitigen Todesfall des Versicherungsnehmers über die Todesfallsumme getilgt. Vorhandene Überschüsse aus der Lebensversicherung werden an eingetragene Bezugsberechtigte (z. B. Ehepartner) ausgezahlt.





 
Thema 8


Zinsentwicklung!

Der vereinbarte Zinssatz bei Vertragsabschluss gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrages. Eine Zinserhöhung bzw. Zinssenkung wird nicht erfolgen. Der Zinssatz bleibt konstant.





 
Thema 9


Gewinnanteile!

Die bei Vertragsabschluß erfolgte konservative Berechnung der Gewinnanteile aus der Lebensversicherung ermöglicht nicht nur einen niedrigen und gesicherten Gesamtrückzahlungsaufwand. Die prognostizierte Gewinnbeteiligung aus der Lebensversicherung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr und sind nicht auf weitere Wirtschaftsjahre übertragbar, sondern werden nach jedem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr neu berechnet. Insofern ist hier eine Berücksichtigung der finanziellen Leistungsstärke von Versicherern bei der Auswahl des richtigen Vertragspartners notwendig. Zu hoch und positiv berechnete Wertetabellen können somit nicht im Sinne des Darlehensnehmers sein, da die prognostizierten Kapitalüberschüsse am Markt auch erwirtschaftet werden müssen und in erster Linie der Sicherung des Darlehens dienen.





 
Thema 10


Steuerliche Absetzbarkeit!

Grundsätzlich sind monatliche Lebensversicherungsbeiträge natürlich steuerlich absetzbar. Aufgrund einer sich aber zukunftsorientiert möglichen Änderung der Steuerpolitik ist diese Frage immer wieder neu zu stellen. Insbesondere Steuerberater können hier nach den aktuellen Richtlinien des Steuerrechts in Bezug auf die Absetzung von Lebensversicherungen in Verbindung mit der Absicherung von speziellen Darlehen aktuelle Auskunft geben. Die mögliche Absetzbarkeit von Darlehen führt damit indirekt zu einer weiteren Reduzierung der Gesamtkosten.





 
Thema 11


Bezugsrechtsänderung!

Da der Darlehensnehmer auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer der Lebensversicherung ist besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit einer Bezugsrechtänderung.





Haben Sie noch weitere Fragen zum Beamtendarlehen oder anderen Versorgungsaspekten von Beamten?

Rufen Sie uns an, wir erwarten ihren Anruf. Über unsere Rufnummer (02325) - 558 426 sind wir im Rahmen unserer Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Gerne rufen wir Sie auf Wunsch auch zu einem vorgeschlagenen Termin zurück. Schreiben Sie uns eine eMail an info@agenturservice-jupe.de oder nutzen unser Kontaktformular.

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