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AGENTURSERVICE SANDER-JUPEBeamtenserviceDarlehen für Beamte und Akademiker
Glossar von A bis Z
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Avalkredit [mehr...]
Das Bankaval (von italienisch avallo - "Wechsel", dieses von arabisch hiwala - "Mandat", "Wechsel") umfasst als Sammelbegriff sowohl Bürgschaften und Garantien als auch Wechselbürgschaften, die ein Kreditinstitut – im Folgenden wird zur Vereinfachung von Bank gesprochen – im Auftrag eines ihrer Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Der Begriff Aval stammt aus dem Italienischen und steht für die Unterzeichnung eines Wechsels durch eine zusätzliche Person, die damit ebenso haftet wie der Aussteller des Wechsels.
In den Wirtschaftswissenschaften bzw. der Finanzmathematik bezeichnet man als Annuität (lat. annus - Jahr) eine regelmäßig jährlich fließende Zahlung, die sich aus den Elementen Zins und Tilgung zusammensetzt. Man unterscheidet die konstante und die variable Annuität. Während der Laufzeit eines Annuitätendarlehens verändert sich mit fortschreitender Tilgung der Darlehensvaluta das Verhältnis von Zinsanteil zu Tilgungsanteil der hier konstanten Annuität, weshalb man bei Annuitätendarlehen auch von „anfänglicher Tilgung“ spricht. Bei einem Annuitätendarlehen wird daher die (zunehmende) Tilgungs- und die (abnehmende) Zinszahlung so errechnet, dass die regelmäßige Gesamtbelastung gleich bleibt, d. h. annuitätisch ist. Bei einem Abzahlungsdarlehen bleibt dagegen der Tilgungsbetrag bei jeder Zahlung unverändert, so dass die in diesem Fall variable Annuität durch die geringer werdende Zinslast sinkt.
Der Begriff Abschlusskosten wird in der Regel in Zusammenhang mit den Kosten einer Versicherung verwendet. Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen. Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie werden f ast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
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Ein Beamtendarlehen bzw. Beamtenkredit ist ein Ratenkredit, kombiniert mit einer Kapital-Lebensversicherung. Während der Laufzeit des Vertrages sind die Zinsen für das Darlehen und die Beiträge für die Lebensversicherung zu zahlen. Am Ende der Laufzeit wird das Darlehen durch die Ablaufleistung der Lebensversicherung getilgt und die angesammelten Erträge (Gewinnbeteiligung) werden zusätzlich an Sie ausgezahlt. Durch die dadurch möglichen längeren Laufzeiten und den garantierten Festzins zahlen Sie eine weitaus niedrigere Monatsrate als bei normalen Ratenkrediten. Beamtendarlehen stellen somit eine günstige Alternative für die angesprochene Kundengruppe gegenüber normalen Bankkrediten dar, da die Raten deutlich niedriger ausfallen und somit erheblich höheren finanziellen Spielraum für die persönliche Lebensgestaltung lassen. Die erstaunlich niedrigen Zinsen sind auf die besonders sichere Versorgungssituation von Beamten und Angeste llten des öffentlichen Dienstes zugeschnitten.
Bearbeitungsgebühren [mehr...]
Bearbeitungsgebühren und Kredit- und Darlehensgebühren (zum Beispiel 0,6% einer Kredit- Darlehenssumme) werden zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen gezahlt.
Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft der Kreditinstitute, der den Wert einer Kreditsicherheit repräsentiert, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. Der Beleihungswert bildet als Ausnahme die absolute Obergrenze, bis zu der ein Kreditinstitut aufgrund interner und gesetzlicher Vorschriften Kredite gewähren darf. Im Regelfall ist die niedrigere Beleihungsgrenze diese Obergrenze.
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Der Cashflow (engl. für Geldfluss, Kassenzufluss) ist eine wirtschaftliche Messgröße, die den aus der Umsatztätigkeit und sonstigen laufenden Tätigkeiten erzielten Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode darstellt. Die Messgröße ermöglicht eine Beurteilung der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens – inwiefern ein Unternehmen im Rahmen des Umsatzprozesses die erforderlichen Mittel für die Substanzerhaltung des in der Bilanz abgebildeten Vermögens und für Erweiterungsinvestitionen selbst erwirtschaften kann.
Ein Cap-Darlehen ist ein Darlehen mit variablem Zins, bei dem der Zinssatz jedoch eine Zinsobergrenze (den Cap) nicht überschreitet. Ökonomisch handelt es sich um ein Kombiprodukt aus einem festverzinslichen Darlehen und einem Zinsderivat (einem Zinscap). Das entsprechende Wertpapier ist ein Cap-Floater. Das Cap-Darlehen unterscheidet sich dahingehend von einem "normalen" Darlehen, als dass der Zinssatz nicht auf einen zum Teil Jahre, sondern nur auf wenige Monate dauernden Zeitraum festgesetzt und dann erneut anhand eines kurzfristigen Zinssatzes (z. B. nach dem EURIBOR) angepasst wird. Gegen einen deutlichen Zinsanstieg ist das Darlehen abgesichert, indem eine Zinsobergrenze vereinbart wird.
Der englische Begriff Covenants steht im Deutschen für Kreditklausel oder auch (Neben-) Abreden). Es sind vertraglich bindende Zusicherungen des Kreditnehmers während der Laufzeit eines Kreditvertrages.
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Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Der Darlehensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld bzw. eine gleichwertige Ware zurückzugewähren. Dem Darlehensnehmer wird die Darlehensvaluta übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Das Darlehen ist entgeltlich, so dass der Darlehensnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat. Ein Darlehen ist eine Möglichkeit, einen Kredit einzuräumen.
Disagio, Damnum oder Abgeld ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Kreditgewährung oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Sorten vereinbart werden kann. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld.
Ein Diskontkredit ist ein Betrag, den die Bank für die vorzeitige Diskontierung (= Einlösung) eines Wechsels zur Verfügung stellt. Dem Einlösenden wird der Betrag abzüglich des Diskonts (den Zinsen für die Restlaufzeit) gutgeschrieben. Die Gewährung eines Diskontkredites zählt zu den Aktivgeschäften der Bank (d. h. die Bank ist Gläubiger).
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Effektiver Jahreszins [mehr...]
Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Der Effektivzins bezeichnet den effektiven Zinssatz für das ganze Jahr. Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
Einwilligungsvorbehalt [mehr...]
Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung eines Vormundschaftsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt. Er ähnelt von den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der früheren Entmündigung wegen Verschwendung. Der Einwilligungsvorbehalt hat nichts mit der Einwilligungsfähigkeit bei strafrechtlichen Einwilligungen, z. B. bei Heilbehandlungen zu tun.
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Finanzierungskosten [mehr...]
Der Begriff Finanzierungskosten wird in verschiedenen Kontexten verwendet. Schuldzinsen für Darlehen (aber auch Bereitstellungszinsen, Avalprovisionen, Kreditprovisionen etc.)
- Geldbeschaffungskosten eines Kredits (z. B. Abschlussgebühren, Kosten von Kreditvermittlern etc.)
- Kosten der Sicherheitenstellung (z. B. Notarkosten für die Grundschuldeintragung, Schätzgebühren etc.)
- Damnum oder Disagios
Bezüglich des Disagios ist zu berücksichtigen, dass dieses nicht gemäß dem Abflussprinzip steuerlich geltend gemacht werden darf, sondern über die Laufzeit des Kredites verteilt wird.
Ein sogenannter Festzins legt den Zinssatz, welcher entweder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart oder für die gesamte Laufzeit eines Darlehens gilt fest. Die Vorteile liegen in der großen Kalkulierbarkeit der anstehenden Kosten und den nicht vorhandenen Zinsschwankungen.
Als Endfälliges Darlehen (auch Fälligkeitsdarlehen) handelt es sich um ein Darlehen, bei dem die Darlehensschuld am Laufzeitende zurückgezahlt wird, also entweder am Ende einer fest vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Zinsen. Der Zinssatz kann je nach vertraglicher Vereinbarung bis zum Laufzeitende fest oder auch variabel sein. In der Regel wird ein Tilgungsersatz (Tilgungsträger, Tilgungssurrogat) in Form einer Abtretung der Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds vereinbart. Diese werden dann separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Dabei ist die Mindestbesparung Bestandteil des Kreditvertrages.
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Der Höchstrechnungszins – oft irrtümlich als Garantiezins bezeichnet – legt den Zinssatz fest, den Versicherungen für ihre Deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen. Die Höhe des Höchstrechnungszinses für die Lebensversicherungen wird anhand der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen ermittelt. Der Höchstrechnungszins begrenzt die bei Vertragsabschluss garantierte Verzinsung der Deckungsrückstellungen.
Unter einer Geldanlage, präzise Kapitalanlage (engl. financial investment) versteht man die Investition von Geldbeträgen unter Umwandlung in Kapital. Ziel ist es im Idealfall einen Wertzuwachs oder einen Ertrag zu erwirtschaften, mindestens aber den realen Wert zu erhalten. Durch Sparen werden die notwendigen Gelder für eine Geldanlage bereitgestellt. Angebotene Formen der Geldanlage mit (meist vom Anbieter) festgelegten Bedingungen werden Anlageprodukte oder Finanzprodukte genannt. Zum Ge- oder Verbrauch erworbene Güter werden nicht als Geldanlage gezählt. Die Geldanlage schließt auch die Kapitalanlage mit ein.
Grundpfandrechte werden im Kreditwesen die vertraglichen Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten genannt. Wird die gesicherte Forderung nicht erfüllt, so kann der Kreditgeber durch Vollstreckung in das Grundstück dessen Verwertungserlöse zur Kreditrückzahlung heranziehen. Die Einzelheiten sind in den verschiedenen Rechtsordnungen jedoch unterschiedlich geregelt.
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Höchstrechnungszins [mehr...]
Siehe Garantiezins.
Hypothekendarlehen [mehr...]
Bei einem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein durch ein Grundpfandrecht auf eine (oder mehrere) Immobilien gesichertes Darlehen.
Eine Hypothek (von griechisch: „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt.
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Die Versicherungssumme eines Vertrages wird bei einer Indexversicherung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an den Preisindex des Bundesamtes für Statistik angepasst. Ziel ist die Vermeidung von Unterversicherungen.
Investitionskredit [mehr...]
Siehe Kredit.
Informationspflichten [mehr...]
Die BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) regelt die Informationspflichten, die ein Unternehmer beim Abschluss von Fernabsatzverträgen, Teilzeitwohnrechte-Verträgen, Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr oder Reiseverträgen mit einem Verbraucher zu beachten hat. Ferner werden die Informationspflichten von Kreditinstituten konkretisiert. Die BGB-InfoV ergänzt damit zahlreiche verbraucherrechtliche Vorschriften des deutschen BGB.
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In Vorbereitung.
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Der Ratenkredit ist ein Darlehen über einen Betrag in Geld an Privatpersonen, der in gleichbleibenden monatlichen Beträgen (Raten), zu einem zuvor festgelegten Zinssatz, zurückgezahlt wird. Ratenkredite werden auch als Konsumentenkredit oder als Anschaffungsdarlehen bezeichnet. Ratenkredite werden von Kreditinstituten unter verschiedenen werblichen Namen wie beispielsweise Autokredit angeboten. In Österreich werden auch die Bezeichnungen Schalterkredit und Abstattungskredit verwendet.
Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung diese auch nebst Zinsen zurückgezahlt bekommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei es, dass ein anderer die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände zugreifen kann, deren Wert für die Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers haftet.
Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge, Abzahlungskäufe, Stundungen, Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den Kreditnehmer im Regelfall zurückzugewähren ist bei Geldkrediten der Nennbetrag der kreditierten Geldsumme und bei Warenkrediten eine der kreditieren Ware gleiche Ware. Da der Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass durch den Kreditnehmer nebst Rückgewähr des kreditierten Gegenstandes normalerweise Zinsen zu zahlen sind.
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Der Lieferantenkredit, auch Handelskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung einer Valutafrist und/oder eines Zahlungsziels einräumt. Für die vorfristige Zahlung innerhalb einer Skontofrist wird als Preisnachlass ein Skonto gewährt. Dieser Kredit mit Valutafristen von 30 bis 90 Tagen ist nur unter Kaufleuten üblich und stellt eine Form der Finanzierung des Warenumschlags dar. Zahlt der Kunde vor Ablauf der Zielfrist, so darf er Skonto abziehen. Der Skontosatz kann konstant oder zeitlich gestaffelt sein. Zur Sicherung des Lieferantenkredits wird vom Gläubiger meist der Eigentumsvorbehalt gewählt.
Als Liquiditätslinie (engl. Liquidity Facility/Liquidity Line) wird eine Kreditlinie bei einer Verbriefungsstruktur bezeichnet.[1] Zweck der Liquiditätslinie ist es, im Falle von Refinanzierungsengpässen am Geldmarkt schon emittierte forderungsbesicherte Wertpapiere wie z. B. ABCPs weiterhin bedienen zu können. Liquiditätslinien dienen nicht zur Absicherung von Kreditrisiken, sondern nur zur Überbrückung der Zeitspanne in der die zur Bedienung fälliger Ansprüche aus bereits emittierten Geldmarktpapieren erforderlichen liquide Finanzmittel nicht durch die Emission neuer Geldmarktpapiere verschafft werden können. Insbesondere bei Conduit- bzw. SIV-Strukturen werden - je nach Anforderungen der Ratingagenturen für das angestrebte Rating der Geldmarktpapiere - Liquiditätslinien in Höhe von bis zu 100% der begebenen Geldmarktpapiere bereitgestellt.
Liquiditätsverordnung [mehr...]
Die Liquiditätsverordnung (LiqV) oder Verordnung über die Liquidität der Institute ist eine Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie erlegt Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten bestimmte Verpflichtungen auf, mit denen deren jederzeitige Zahlungsfähigkeit (Liquidität) sichergestellt werden soll.
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Modernisierungskosten [mehr...]
Modernisierungskosten sind die Ausgaben, welche notwendig sind um ein Gebäude/Immobilie den aktuellen Standards entsprechend umzubauen oder zu sanieren. Modernisierungskosten werden zum Teil (prozentual) als Wertsteigerung der Immobilie angerechnet.
Mikrokredite sind Kleinstkredite von einem Euro bis unter 1.000 Euro an Kleingewerbetreibende überwiegend in Entwicklungsländern. Sie sind neben Mikroversicherungen und micro savings eine wesentliche Mikrofinanz-Dienstleistung. Die Kredite werden in der Regel von spezialisierten Finanzdienstleistern und nichtstaatlichen Organisationen meist zur Förderung der Entwicklung vergeben.
Modernisierungsrisiko [mehr...]
Als Modernisierungsrisiko werden bei der Ermittlung des Beleihungswertes von Immobilien die zu erwartenden Kosten für notwendige Anpassungsmaßnahmen bezeichnet, die zusätzlich zu den Instandhaltungskosten zur Aufrechterhaltung der Marktgängigkeit und der dauerhaften Sicherung des Mietausgangsniveaus notwendig sind. Das Modernisierungsrisiko ist ein Teil der Bewirtschaftungskosten nach § 11 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) und wird vom jährlichen Rohertrag abgezogen. Das bei der Bewertung anzusetzende Modernisierungsrisiko ist in Anlage 1 BelWertV als Anteil an den Neubaukosten abhängig von der Art des Objekts angegeben.
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Nominalzins ist der für einen Kredit vereinbarte oder bezahlte Zinssatz, Realzins der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate. Der Realzins kann negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist als der Nominalzins. Effektivzins ist der Zinssatz, der sich aus der Einbeziehung des Nominalzinses und weiterer preisbestimmender Faktoren ergibt.
Nominal bezeichnet: namentlich, zum Nennwert.
Der Nennwert oder Nominalwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende Institution, meistens die Nationalbank, festgelegt. Üblicherweise ist er auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt bzw. aufgeprägt. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Münzen, auf denen kein Nominalwert aufgeprägt war, z. B. antike Münzen oder auch bei vielen neuzeitlichen Dukaten, die aber gewohnheitsgemäß trotzdem einen Nennwert hatten.
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Organkredit ist im Bankwesen die Bezeichnung für Kredite, die Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute an natürliche oder juristische Personen als Kreditnehmer vergeben, die personell oder gesellschaftsrechtlich mit dem kreditgewährenden Institut in Form einer Kapitalbeteiligung oder durch Mandatswahrnehmung „verbunden“ sind. Die personelle Verflechtung kann darin bestehen, dass ein Vorstandsmitglied der kreditgewährenden Bank im Aufsichtsrat des Kreditnehmers sitzt oder gar eine Führungs-/Leitungsaufgabe wahrnimmt.
Als Originator (engl. ˜ Urheber bzw. to originate = etw. begründen) wird im Zusammenhang mit einer Verbriefungstransaktion ein Kreditinstitut bezeichnet, dass als Initiator die zur verbriefenden Schulden (assets) entweder allein oder in einem Konsortium durch Kreditausreichung oder durch Ankauf bestehender Forderungen (Portfolio) begründet und über ein Investmentvehikel (Conduit) am Geldmarkt platziert.
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Das Preisniveau (P) gibt an, wie viele Einheiten einer Währung für eine Einheit des Sozialprodukts bezahlt werden müssen. Das reziproke Preisniveau gibt die Kaufkraft einer Währung an. Hierzu werden die Preise der Güter eines Warenkorbs über einen Preisindex gemessen.
Preissteigerungsrate [mehr...]
Inflation (von lat.: „das Sich-Aufblasen; das Aufschwellen“) bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre einen andauernden, „signifikanten“ Anstieg des Preisniveaus. Es verändert sich also das Austauschverhältnis von Geld zu allen anderen Gütern zu Lasten des Geldes: für eine Geldeinheit gibt es weniger Güter, oder umgekehrt: Für Güter muss mehr Geld gezahlt werden, das heißt sie werden teurer. Daher kann man unter Inflation auch eine Geldentwertung verstehen.
Preisniveaustabilität [mehr...]
Preisniveaustabilität (auch Preisstabilität) bedeutet die Konstanz des Preisindexes eines Güterbündels, das in einer Volkswirtschaft produziert bzw. konsumiert wird. Dies ist erfüllt, wenn sich innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls das Preisniveau nicht bzw. kaum ändert. Dabei wird das augenblickliche Preisniveau mit dem Preisniveau einer zurückliegenden Periode verglichen. Preisniveaustabilität ist als Bestandteil des magischen Vierecks ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel. Sie findet beispielsweise ihren Niederschlag im EG-Vertrag (Art. 2), der Satzung der Europäischen Zentralbank und dem deutschen Grundgesetz (Art. 88) sowie dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz aus dem Jahre 1967.
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Qualitätssicherung [mehr...]
Qualitätssicherung oder Qualitätskontrolle ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen zur Sicherstellung festgelegter Qualitätsanforderungen.
Als Gütesiegel‚ Gütezeichen oder Qualitätssiegel werden grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten bezeichnet, die eine qualitative Aussage geben sollen und oft einen besonderen Bekanntheitsgrad haben.
In Vorbereitung.
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Ratenkredit für Beamte [mehr...]
Ein Beamtendarlehen ist ein Darlehen das verschiedene Finanzinstitute an Beamte geben. Es handelt sich nicht um ein eigenständiges Produkt. Ratenkredite für Beamte haben günstige Konditionen, welche mit festen monatlichen Ratenzahlungen wieder zurückgezahlt wird.
Als Restschuld bezeichnet man den offenen Kreditbetrag, welcher am Ende der Zinsbindung noch nicht getilgt wurde.
Restschuldversicherung [mehr...]
Darlehensnehmer können sich mit einer Restschuldversicherung gegen Risiken wie z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Todesfall während eines laufenden Kredites schützen. Die dabei abgeschlossene Versicherungssumme wird die während der Laufzeit noch offene Darlehenssumme decken.
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Sollzinsen ist eine Art des Kreditzinses, der von Kreditinstituten für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird.
Stundung ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Fälligkeit einer Forderung über den Zeitpunkt hinauszuschieben, der sich ansonsten aus Vereinbarung oder Gesetz ergeben würde.
Schuldscheindarlehen [mehr...]
Schuldscheindarlehen sind Kredite, die teilweise von Banken, teilweise auch von anderen Investoren, gewährt werden. Hier ist die Grenze zur Kapitalbeschaffung der Firmen fließend.
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Bei einem Tilgungsdarlehen – auch Abzahlungsdarlehen, Darlehen mit linearer (gleichmäßiger) Tilgung – wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, so dass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.
Unter einem Tilgungsplan versteht man im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung die zeitliche Darstellung einer Darlehensrückzahlung über die gesamte Laufzeit hinweg bis zur restlosen Tilgung der Darlehensschuld.
Tilgung ist die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld. Diese kann in gleich bleibenden Raten (inkl. Zinsen) (Annuität), unterschiedlichen Raten (inkl. Zinsen) (Tilgungshypothek) oder in einem einzigen Betrag erfolgen (inkl. Zinsen). Anwendung findet die Tilgung bei Darlehen, Krediten oder Anleihen.
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Als Umschuldung wird die Begründung einer neuen Schuld zur Begleichung einer bestehenden Schuld bezeichnet. Bei gefallenen Zinsen ist es für einen Darlehensnehmer etwa günstiger, einen unter schlechteren Zinsbedingungen abgeschlossenen Kredit durch die Aufnahme eines neuen, zinsgünstigeren Kredits vorzeitig zu tilgen.
Eine Überziehung entsteht bei Girokonten durch Verfügungen (Überweisung, Barauszahlung, Lastschrift), die entweder durch Kontoguthaben oder durch vorhandene Kontokorrentkredite (Dispositionskredite) nicht gedeckt sind.
Überschuldet sind Personen – juristische wie Unternehmen, Verbände, Körperschaften u. ä. und natürliche (Privatpersonen) – wenn sie nicht nur verschuldet sind, das heißt, wenn ihnen weniger Werte gehören, als sie selbst anderen Werte schulden, sie also nach Übertragung aller eigenen Werte auf die Gläubiger immer noch Schulden hätten, die nicht bezahlt werden können, sondern erst, wenn nach menschlichem Ermessen feststeht, dass sich daran auch nichts ändern wird.
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Ein Vorausdarlehen ist eine Kombination eines Kredites mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Bausparvertrags als Tilgungsersatzleistung.
Vorfälligkeitsentschädigung [mehr...]
Als Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der VFE analog.
Vorfinanzierung ist die von Kreditinstituten vorgenommene, meist kurzfristig (1 bis 2 Jahre) angelegte Kreditgewährung, die zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem die endgültige Finanzierung noch nicht sichergestellt ist.
Verbraucherrichtlinie [mehr...]
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie | gültig ab 11.06.2010
§ 6a Preisangabenverordnung (PAngV) – Werbung für Kreditverträge
(1) Wer gegenüber Letztverbrauchern für den Abschluss eines Kreditvertrags mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, wirbt, muss in klarer, verständlicher und auffallender Weise angeben: den Sollzinssatz, den Nettodarlehensbetrag, den effektiven Jahreszins.
Beim Sollzinssatz ist anzugeben, ob dieser gebunden oder veränderlich oder kombiniert ist und welche sonstigen Kosten der Beworbene inm Falle eines Vertragabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte.
(2) Die Werbung muss zusätzlich die folgenden Angaben enthalten, sofern diese vom Werbenden zur Voraussetzung für den Abschluss des beworbenen Vertrags gemacht werden: die Vertragslaufzeit, bei Teilzahlungsgeschäften, die Sache oder Dienstleistung, den Barzahlungspreis sowie den Betrag der Anzahlung, gegebenenfalls den Gesamtbetrag und den Betrag der Teilzahlungen.
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Angaben sind mit einem Beispiel zu versehen. Bei der Auswahl des Beispiels muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem er erwarten darf, dass er zumindest zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande gekommenen Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen wird.
(4) Verlangt der Werbende den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder eines Vertrags über andere Zusatzleistungen und können die Kosten für diesen Vertrag nicht im Voraus bestimmt werden, ist auf die Verpflichtung zum Abschluss dieses Vertrags klar und verständlich an gestalterisch hervorgehobener Stelle zusammen mit dem effektiven Jahreszins hinzuweisen.
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Weiche Daten ist eine wörtliche Lehübersetzung aus dem Englischen „soft data“ und bezeichnet ungesicherte Erkenntnisse. Es handelt sich um Hinweise von Drittpersonen, nicht überprüfte Statistiken, Vermutungen, Meinungen und Erwartungen, sie stammen häufig aus ungesicherten Quellen.
Die Wechselbürgschaft (auch Wechselaval) ist eine Erklärung auf einem Wechsel, die zu einer Mithaftung des Wechselbürgen für einen anderen Wechselschuldner (Bezogener, Aussteller oder Indossant) führt.
Wechseldiskontkredit [mehr...]
Der Wechseldiskontkredit stellt die übliche Form der kurzfristigen Refinanzierung für ein Unternehmen dar, das selbst seinen Kunden Lieferantenkredite auf Akzeptbasis gewährt.
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Zinsbindungsfrist wird im Bankwesen der Zeitraum genannt, für den der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz fest vereinbart wird (Festzinsdarlehen), ohne dass sich aktuelle Marktzinsveränderungen auf den vereinbarten Zins auswirken. Der Begriff wird bei Krediten verwendet, deren Gesamtlaufzeit die Dauer der Zinsbindungsfrist übersteigt. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ist eine neue Zinsvereinbarung zu treffen.
Zinsberechnungsmethode [mehr...]
Unter Zinsberechnungsmethoden (siehe auch day count convention) versteht man die einzelnen Varianten der Finanzmathematik in der Zinsberechnung. Insgesamt gibt es weltweit neun verschiedene Methoden, die wissenschaftlich anerkannt sind. Hiervon kommen in der Realität sechs Methoden zur Anwendung. Alle Methoden basieren hierbei auf den klassischen Zinsformeln, sie unterscheiden sich lediglich in der Berechnung der Anzahl der Tage (siehe hierzu auch Zinsertrag).
Zwischenfinanzierung [mehr...]
Zwischenfinanzierung ist die von Kreditinstituten vorgenommene, meist kurzfristig (1 bis 2 Jahre) angelegte Kreditgewährung, bei der vorausgesetzt wird, dass die endgültige Finanzierung bereits sichergestellt ist.
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