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Die Berufshaftpflichtversicherung für Beamte!
Viele Berufsgruppen benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung zur Absicherung der besonderen Haftungsrisiken. Um die Bandbreite der Berufsgruppen im öffentlichen Dienst welche diesen Haftpflichtbereich nutzen sollten aufzuzeigen geben wir hier einige Beispiele in Form einer kurzen, nicht abschließenden Auflistung und gleichzeitigen Darstellung der Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung für Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, andere Beamte, Angestellte der Justiz, Gerichtsvollzieher oder sonstige Bedienstete im öffentlichen Dienst.
Es ist immer darauf zu achten, ob eine entsprechende benötigte und eingestellte Absicherung ebenfalls den Bereich einer Privathaftpflichtversicherung mit abdeckt. Diese sollte ebenfalls die Absicherung für die Familie (Ehepartner und Kinder) umfassen oder Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihren Lebenspartner und dessen Kinder in häuslicher Gemeinschaft beitragsfrei mitzuversichern.
Die Berufshaftpflichtversicherung dient somit der Absicherung von Schäden, welche Sie oder Ihre Angestellten in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten fahrlässig zugefügt haben. Sie leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche auf eigene Kosten ab – notfalls vor Gericht. Im Schadenfall prüfen somit erfahrene Juristen, soweit sie bei einer entsprechenden Versicherung den Vertrag abgeschlossen haben, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Schadenersatzpflicht besteht. Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt die Versicherung die Zahlung der zu leistenden Entschädigungen beziehungsweise die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Darüber hinaus werden alle Kosten aus der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
Von den Gerichten werden immer schärfere Anforderungen an die beruflichen Sorgfaltspflichten gelegt – dies betrifft sämtliche Berufsgruppen – und selbst geringe Versehen können erhebliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Um den entsprechenden Risiken mit den finanziellen Folgen vorzubeugen empfiehlt es sich, soweit notwendig, neben der privaten Haftpflichtversicherung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Berufshaftpflichtversicherungen bieten für nahezu alle Berufsgruppen und Unternehmen einen individuellen und auf die speziellen Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz.
 
Weitergehende Informationen speziell zur Berufshaftpflichtversicherung für Beamte erhalten Sie hier: Die Berufshaftpflichtversicherung für Beamte
oder z.B. zur Dienstunfähigkeitsversicherung speziell für Lehrer Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
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