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Beamte benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel!


Eine Definition der Dienstunfähigkeit (BU/DU), angelehnt an das Beamtenrecht ist wichtig!

Dienstunfähigkeit ist eine Gefahr von der sich kaum jemand angesprochen fühlt. Im Grunde betrifft es aber mehr Menschen als allgemein angenommen wird und es passiert oft schneller, als man erwartet. Viele Menschen verbinden mit einer Dienstunfähigkeit als Ursache fast ausschließlich Unfälle. Die Statistik zeigt jedoch, dass lediglich rund 4,0 Prozent aller Dienstunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen sind. Allein psychische Belastungen z.B. Stress und seine Folgen, führen fast sechs mal so häufig zu einer Dienstunfähigkeit. Die Folgen einer Dienstunfähigkeit sind jedoch nicht nur privat tragisch, sondern fast immer auch finanziell fatal – denn die staatliche Absicherung ist unzureichend.

Angehende Richter müssen darüber hinaus noch beachten, ob überhaupt der Begriff Dienstunfähigkeit in den Bedingungswerken auch für Ihre Berufsgruppe maßgeblich ist. Ebenso ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gleich auch eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung! Beamte benötigen in den Bedingungswerken sowohl eine echte, dauerhafte und vollständige Beamtenklausel als auch die Einbindung der Richter in den Beamtenstatus.

Als Beamte dürfte es für Sie eine Selbstverständlichkeit sein, dass Sie die Leistungszusagen der Gesellschaften über die Bedingungswerke mit den möglichen Verweisungen sowie das Leistungsverhalten im Fall der notwendigen Nutzung dieser Absicherung bei der Auswahl einer geeigneten Absicherung prüfen. Im Vordergrund steht somit immer die eigene "Existenzsicherung" und das schließen der Versorgungslücke über eine Grundabsicherung, unter Einbeziehung der Sicherung durch den Dienstherrn. Die am Markt vorhandenen Argumente im Beitrags- sowie Renditebereich spielen für Sie daher, aus rationalen Gründen, eine eher untergeordnete Rolle. Dies ist sicher die geeignete Einstellung, um eine entsprechende gute Absicherung am Markt zu finden und nicht später, im Fall des Eintritts einer Dienstunfähigkeit, über Verweisungsklauseln u.a. Bedingungseinschränkungen eine getroffene Entscheidung zu bereuen. Denn geht es insbesondere darum, die eigene Arbeitskraft als Wirtschaftsgut richtig einzuschätzen. Da sich die Lebenssituationen im Laufe der Zeit ändern werden stellt sich die Frage wer im Todesfall für die Hinterbliebenen aufkommt? Wer sorgt im Dienstunfähigkeitsfall dafür, dass am gewohnten Lebensstandard keine oder wenig Abstriche gemacht werden müssen? Aus diesen Fragestellungen, welche die Tiefe der anstehenden Probleme kurz aufzeigen, kann nur ein Fazit gezogen werden:

Der Staat hat die Unterstützung so weit gekürzt, dass der gesetzliche Schutz auch im Beamtenbereich, zumindest am Anfang der beruflichen Laufbahn, als völlig unzureichend angesehen werden kann.





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Weitergehende Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte erhalten Sie hier:
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte mit echter, dauerhafter und vollständiger Beamtenklausel

Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter und Staatsanwälte



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