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Riesterförderung für Beamte!
Allgemeines zur Riesterförderung!
Seit 2002 können Rentenversicherungspflichtige und Beamte ihre finanzielle Versorgungslücke mit der kapitalgedeckten staatlich geförderten Riester-Rente schließen. Außerdem dürfen nicht arbeitende Ehegatten mit einem separaten Vertrag ohne Eigenbeitrag die Möglichkeiten nutzen. Die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister benannte Altersvorsorge soll künftige Ruheständler wieder auf das Rentenniveau von 70 % hieven. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zum 01. Jan. 2005 auch die Regel für die Riester-Rente vereinfacht. Der Staat beteiligt sich über die gesamte Vertragslaufzeit kräftig am Aufbau der Zusatzrente. Zwei Prozent vom Bruttogehalt, höchstens aber 2100,-- € jährlich ab 2008 müssen für die volle Förderung in eine Riester-Police fließen. Staatliche Grund- und Kinderzulagen verringern den Eigenbeitrag direkt. Außerdem sind die Gesamtbeiträge als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, kassiert der Anleger sogar noch einen Steuerbonus. Besonders Geringverdiener mit vielen Kindern profitieren von hohen Förderquoten. Aber auch für Gutverdiener und Kinderlose ist die Rister-Rente immer ein gutes Geschäft. Das staatliche Sponsoring garantiert satte Renditen auf das eingesetzte Kapital. Stirbt der Anleger vor Rentenbeginn, kann das Guthaben auf einen Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Alle anderen Erben müssen aber Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Je nach Alter und Lebenssituation können Förderberechtigte zwischen zertifizierten Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparplänen wählen. Ein Risiko gibt es nicht. Die einbezahlten Riester-Beiträge sind garantiert. Die Produkte müssen eine lebenslange Rente bieten.   Sie können einfach das Formular ausfüllen und abschicken. Gerne auch per Post oder Fax an: Agenturservice Sander-Jupe Agentur der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung Sonderabteilung der ERGO Versicherung AG
Ihr Partner im ERGO Konzern Herrn Sander-Jupe Scharpwinkelring 11 44653 Herne Call: (02325) 558 426 Telefon: (02325) 580 238 Telefax: (02325) 467 0 380 E-Mail: info@agenturservice-jupe.de Sie können auch ohne Bezügemitteilung ein unverbindliches Angebot anfordern. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen ein Angebot zu einem Beamtendarlehen erstellen können und sichern Ihnen schon jetzt eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung zu. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und rufen auf Wunsch auch gern zurück.
Weitergehende Informationen speziell zur Riesterförderung erhalten Sie hier: Die Riesterförderung für Beamte
Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
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